FG Münster - Urteil vom 22.08.2024
3 K 2907/22 Erb
Normen:
ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4;

Antrag auf Einordnung der Witwen- und Waisenrente auf Grund einer Pensionszusage an den Erblasser als nichtsteuerbare Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer

FG Münster, Urteil vom 22.08.2024 - Aktenzeichen 3 K 2907/22 Erb

DRsp Nr. 2024/12555

Antrag auf Einordnung der Witwen- und Waisenrente auf Grund einer Pensionszusage an den Erblasser als nichtsteuerbare Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer

Tenor

Für die Klägerin zu 1.) wird der Erbschaftsteuerbescheid vom 28.12.2021 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 15.09.2022 und der Einspruchsentscheidung vom 24.11.2022 nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.

Für die Klägerin zu 2.) wird der Erbschaftsteuerbescheid vom 28.12.2021 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 14.04.2022 und der Einspruchsentscheidung vom 24.11.2022 nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.

Für den Kläger zu 3.) wird der Erbschaftsteuerbescheid vom 28.12.2021 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 14.04.2022 und der Einspruchsentscheidung vom 24.11.2022 nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.

Die Kosten des Verfahrens der Klägerin zu 1.) tragen die Klägerin zu 1.) zu 1/5 und der Beklagte zu 4/5.

Die Kosten des Verfahrens der Klägerin zu 2.) und des Klägers zu 3.) trägt jeweils der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.