Arbeitgeberdaten: Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung ab 2023 verpflichtend

Arbeitgeber und Steuerberater können prüfungsrelevante Daten elektronisch übermitteln (elektronisch unterstützte Betriebsprüfung - euBP). Die euBP ist ab 2023 ein verpflichtendes Verfahren; für Abrechnungszeiträume bis zum 31.12.2026 kann der zuständige Rentenversicherungsträger auf Antrag des Arbeitgebers eine Befreiung aussprechen. Wir stellen Ihnen die Eckpunkte des Verfahrens vor.

Generell kommen die Prüfer der Rentenversicherung alle vier Jahre zu den Arbeitgebern und prüfen, ob diese ihre Pflichten rund um den Gesamtsozialversicherungsbeitrag erfüllt haben. Fanden die Prüfungen früher ausschließlich vor Ort statt, gibt es bereits seit dem 01.01.2012 die Möglichkeit, hierzu ein elektronisches Verfahren zu nutzen - die euBP. Diese bisher freiwillige Teilnahme an der euBP ist seit dem 01.01.2023 verpflichtend.

Ziele

Lag der Anteil der euBP 2019 noch bei 46 %, wurde dieser im Jahr 2020 bereits auf über 60 % gesteigert - nicht zuletzt bedingt durch die besondere Situation in der Corona-Pandemie.

Ziel ist es, die Betriebsprüfung mit elektronischen Daten maschinell zu unterstützen und den Aufwand einer herkömmlichen Betriebsprüfung für alle Beteiligten zu verringern.

Inhaltlich ändert sich an der Betriebsprüfung durch die euBP für Arbeitgeber und Steuerberater nichts. Auch ersetzt sie grundsätzlich nicht die Betriebsprüfung vor Ort.

Ablauf