Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 16.10.2017 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 29.09..2017 -
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 124.426,51 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten Beschwerdeverfahren über die Zulässigkeit des Rechtsweges für die vom Kläger geltend gemachten Zahlungsansprüche.
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