Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 01.02.2024 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
-für den Monat Juli 2023 5.738,06 Euro brutto abzüglich 2.986,64 Euro netto
sowie
-für den Monat August 2023 2.869,03 Euro brutto abzüglich 1.195,09 Euro netto
zu zahlen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 1.993,82 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.07.2024 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
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