Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Beteiligten streiten noch über die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Tages- und Wochenzeitungen als Werbungskosten.
Der Kläger (Kl.), der mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wird, war im Streitjahr 2007 als angestellter Redakteur in C tätig. Im Regelfall hielt er sich von montags bis freitags in C auf, wo er eine Wohnung unterhielt, während er die Wochenenden am Familienwohnsitz in T verbrachte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|