Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbstständiger Arbeit Aufwendungen für jeweils wöchentliche Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, die jeweils mit einem von dem Arbeitgeber gestellten Fahrzeug durchgeführt wurden, als Werbungskosten Berücksichtigung finden können.
Die Kläger sind Eheleute. Sie wurden in den Streitjahren (2007 u. 2008) gemäß § 26 EStG i. V. m. § 26 b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
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