Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als Fortbildung
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.03.2010 - Aktenzeichen 4 K 1127/07
DRsp Nr. 2010/11702
Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als Fortbildung
Bei der Frage, ob es sich um erstmalige Berufsausbildungs- oder Fortbildungskosten handelt, ist nicht maßgeblich, ob der bisherige Beruf durch eine Ausbildung im Rahmen eines öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsganges erlernt und die frühere Ausbildung durch eine Prüfung abgeschlossen wurde (gegen BMF-Schreiben vom 4.11.2005, BStBl I 2005, 955).