Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Auslegung der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Urteil vom 10.04.2018, 1 BvL 11/14 getroffenen Fortgeltungsanordnung bezüglich der Regelungen für die Einheitsbewertung von bebauten Grundstücken und darüber, ob die Neufestsetzung des Einheitswerts und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags ab dem 01.01.2017 verfassungsgemäß ist.
Die Kläger sind gemeinschaftliche Eigentümer des Grundbesitzes G01, [...] R.. Im Jahr 2016 bauten die Kläger das Dachgeschoss aus.
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