Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 28.02.2017 -
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung einer während eines Arbeitskampfes geleisteten Prämie in Anspruch.
Der Kläger steht seit dem 01.01.1989 bei der Beklagten als Lagerist zu einem Bruttomonatseinkommen von 3.025,- € brutto in einem Arbeitsverhältnis. Er ist gewählter Betriebsratsvorsitzender und Mitglied der Gewerkschaft ver.di.
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