Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.
Das Nachlassgericht wird angewiesen, der Beteiligten zu 1. gemäß deren Antrag zu notarieller Urkunde vom 2. Oktober 2009 (UR-Nr. ...1/2009 des Notars A. in X.) einen Erbschein zu erteilen, der sie und die Beteiligte zu 2. als Miterbinnen zu je 1/2-Anteil nach der Erblasserin ausweist und die Anordnung einer Testamentsvollstreckung mit dem Aufgabenkreis, dem Beteiligten zu 3. den Nießbrauch am Nachlass der Erblasserin zu verschaffen und diesen zu verwalten, verlautbart.
Die gerichtlichen Kosten für die Erteilung des Erbscheins hat die Beteiligte zu 1. zu tragen. Die übrigen Kosten des Verfahrens - beider Rechtszüge - werden je zur Hälfte den Beteiligten zu 2. und 3. auferlegt.
Geschäftswert: 190.000 €.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|