Die Vollziehung des Haftungsbescheides vom 12.10.2023 wird bis einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung über den Einspruch vom 27.10.2023 oder einer anderweitigen Erledigung des Einspruchsverfahrens ausgesetzt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 128 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung).
I.
Streitig ist, ob ein Haftungsbescheid von der Vollziehung auszusetzen ist.
Im Jahr 2006 wurde die X GmbH (im Folgenden: Steuerschuldnerin) gegründet (Amtsgericht B,
Die Antragstellerin war ferner geschäftsführende Gesellschafterin der A GbR ([...]) und der Z GmbH (zuletzt
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