Die Vollziehung des Bescheids über den Grundsteuerwert auf den 01.01.2022 vom 15.05.2023 wird ohne Sicherheitsleistung bis einen Monat nach Abschluss des Einspruchsverfahrens insoweit ausgesetzt, als der festgestellte Grundsteuerwert einen Betrag von 382.500 € übersteigt.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 34 % und der Antragsgegner zu 66 %.
Der Beschluss ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Antragsgegner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, soweit nicht die Antragstellerin zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
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