BFH - Urteil vom 14.12.2023
IV R 3/21
Normen:
GewStG § 28; GewStG § 29 Abs. 1 Nr. 1; GewStG § 30; FGO § 40 Abs. 2; FGO § 65 Abs. 1; FGO § 68 S. 1; FGO § 96 Abs. 1 S. 2; AO § 188; GG Art. 20a; GG Art. 28 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2024, 667
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 19.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 2444/13

Auswahl der Zerlegungsfaktoren für die Zerlegung bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte; Menge des in den jeweiligen Gemeinden abgegebenen Erdgases bei einer durch eine Erdgasleitung begründeten mehrgemeindlichen Betriebsstätte als ein geeignetes sachliches Zerlegungskriterium

BFH, Urteil vom 14.12.2023 - Aktenzeichen IV R 3/21

DRsp Nr. 2024/5641

Auswahl der Zerlegungsfaktoren für die Zerlegung bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte; Menge des in den jeweiligen Gemeinden abgegebenen Erdgases bei einer durch eine Erdgasleitung begründeten mehrgemeindlichen Betriebsstätte als ein geeignetes sachliches Zerlegungskriterium

1. NV: Die Auswahl der Zerlegungsfaktoren für die Zerlegung bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte muss der Eigenart der Betriebsstätte und den Interessen der beteiligten Gemeinden nur in typisierter Form Rechnung tragen. 2. NV: Die Menge des in den jeweiligen Gemeinden abgegebenen Erdgases kann bei einer durch eine Erdgasleitung begründeten mehrgemeindlichen Betriebsstätte ein geeignetes sachliches Zerlegungskriterium sein.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19.09.2019 - 8 K 2444/13 wird mit der Maßgabe als unbegründet zurückgewiesen, dass die Klage zulässig, aber unbegründet ist.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Normenkette:

GewStG § 28; GewStG § 29 Abs. 1 Nr. 1; GewStG § 30; FGO § 40 Abs. 2; FGO § 65 Abs. 1; FGO § 68 S. 1; FGO § 96 Abs. 1 S. 2; AO § 188; GG Art. 20a; GG Art. 28 Abs. 2;

Gründe

I.