Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 09.12.2010 -
Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wird die Beklagte verurteilt
a)an den Kläger 425,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31. März 2011 zu zahlen,
b)an den Kläger ab April 2011 über den gezahlten Betrag von 107,00 € brutto einen weiteren Rentenbetrag in Höhe von 17,00 € brutto zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/3 und die Beklagte 2/3.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger zustehenden Betriebsrente.
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