Auf Bund-Länder-Ebene wurde die Frage erörtert, ob Beiträge der Pflegekasse zur gesetzlichen Rentenversicherung der Pflegeperson bei dieser Einnahmen für die Pflege i. S. d. § 33b Abs. 6 S. 1 EStG sind.
Die Erörterung führte zu folgenden Ergebnissen: