Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 23. November 2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin ab dem 1. Juni 2018 bei der Beklagten in der sozialen Pflegeversicherung der Rentner (PVdR) pflichtversichert, hilfsweise in der sozialen Pflegeversicherung freiwillig weiterversichert ist.
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