BGH - Urteil vom 03.08.2017
VII ZR 32/17
Normen:
HGB § 87c Abs. 1; HGB § 87c Abs. 2; BGB § 199 Abs. 1; ZPO § 259;
Fundstellen:
BB 2017, 2194
DB 2017, 2151
MDR 2017, 1191
WM 2018, 1856
ZIP 2017, 1912
r+s 2018, 166
Vorinstanzen:
LG Arnsberg, vom 12.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 107/15
OLG Hamm, vom 30.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen I-18 U 96/16

Beginn der Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs; Verweigerung der Erteilung einer Abrechnung über die dem Handelsvertreter zustehende Provision durch den Unternehmer; Gerichtliche Geltenmachung der Vorlage eines Buchauszugs zusammen mit der Abrechnung über die Provision

BGH, Urteil vom 03.08.2017 - Aktenzeichen VII ZR 32/17

DRsp Nr. 2017/11561

Beginn der Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs; Verweigerung der Erteilung einer Abrechnung über die dem Handelsvertreter zustehende Provision durch den Unternehmer; Gerichtliche Geltenmachung der Vorlage eines Buchauszugs zusammen mit der Abrechnung über die Provision

BGB § 199 Abs. 1 ZPO § 259 a) Die Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs nach § 87c Abs. 2 HGB beginnt regelmäßig mit dem Schluss des Jahres, in dem der Unternehmer dem Handelsvertreter eine abschließende Abrechnung über die diesem zustehende Provision erteilt hat.b) Der Handelsvertreter ist, wenn der Unternehmer die Erteilung einer Abrechnung über die dem Handelsvertreter zustehende Provision verweigert, obwohl er zur Abrechnung verpflichtet ist, grundsätzlich berechtigt, die Vorlage eines Buchauszugs zusammen mit der Abrechnung über die Provision gerichtlich geltend zu machen (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13).

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. Januar 2017 - 18 U 96/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Normenkette:

HGB § 87c Abs. 1; HGB § 87c Abs. 2; BGB § 199 Abs. 1; ZPO § 259;

Tatbestand

Der Kläger fordert nach beendetem Handelsvertretervertrag im Wege der Stufenklage auf der ersten Stufe die Erteilung eines Buchauszugs.