Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 23.08.2021 - 1 K 305/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und wurden im Streitjahr 2017 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
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