Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 7. August 2018 -
Die vom Kläger aus Anlass des Verfahrens
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
II.Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
III.Der Kläger hat 71 %, die Antragsteller haben 29 % der Kosten des Festsetzungsverfahrens zu tragen.
IV. V.
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