Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 03.11.2016 -
Der Antrag der Beklagten auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses wird abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen und hilfsweise fristgerechten Kündigung sowie die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, die die Beklagte hilfsweise begehrt. Außerdem macht die Beklagte im Wege der Widerklage Schadensersatzansprüche gegen den Kläger geltend.
Der 1969 geborene, verheiratete und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtete Kläger ist seit dem Jahr 1999 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin beschäftigt. Das Bruttomonatseinkommen des Klägers betrug zuletzt 3.100,00 € zuzüglich einer monatlichen Pauschale in Höhe von 150,00 €.
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