FG München - Gerichtsbescheid vom 27.07.2009
9 K 2237/08
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 2; EStG § 63 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
EFG 2010, 63

Bei der Ermittlung des kindergeldrechtlichen Jahresgrenzbetrags keine Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen, wenn der Vater Versicherungsnehmer der abgeschlossenen privaten Krankenversicherung ist

FG München, Gerichtsbescheid vom 27.07.2009 - Aktenzeichen 9 K 2237/08

DRsp Nr. 2009/22905

Bei der Ermittlung des kindergeldrechtlichen Jahresgrenzbetrags keine Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen, wenn der Vater Versicherungsnehmer der abgeschlossenen privaten Krankenversicherung ist

Hat ein Elternteil als Versicherungsnehmer eine auch das volljährige, in Ausbildung befindliche Kind betreffende private Krankenversicherung abgeschlossen, können die auf das Kind entfallenden anteiligen Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht bei der Ermittlung der kindergeldrechtlichen Einkünfte und Bezüge berücksichtigt werden (gegen FG Münster v. 4.6.2009 - 3 K 840/08). Da das Kind somit nicht Versicherungsnehmer ist, ist es insoweit unerheblich, ob es die Beiträge den Eltern erstattet hat oder nicht.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 2; EStG § 63 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Einkünfte des am ... Juni 19... geborenen Sohnes ... des Klägers den für die Gewährung von Kindergeld geltenden Jahresgrenzbetrag im Streitjahr 2004 überschreiten.