BFH - Urteil vom 15.05.2024
IV R 23/21
Normen:
AO § 124 Abs. 1; AO § 164 Abs. 3 S. 2; AO § 184 Abs. 1 S. 1; AO § 185; AO § 186; AO § 188 Abs. 1; FGO § 96 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
StX 2024, 503
BFH/NV 2024, 1136
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 19.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3151/17

Bekanntgabe der Aufhebung des im Zerlegungsbescheid enthaltenen Nachprüfungsvorbehalts gegenüber allen Beteiligten

BFH, Urteil vom 15.05.2024 - Aktenzeichen IV R 23/21

DRsp Nr. 2024/10523

Bekanntgabe der Aufhebung des im Zerlegungsbescheid enthaltenen Nachprüfungsvorbehalts gegenüber allen Beteiligten

1. NV: Die Aufhebung des im Zerlegungsbescheid enthaltenen Nachprüfungsvorbehalts ist allen Beteiligten bekanntzugeben. 2. NV: Die im Zerlegungsbescheid getroffene Entscheidung muss allen Beteiligten inhaltsgleich, aber nicht zeitgleich bekanntgegeben werden.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19.06.2020 - 3 K 3151/17 G aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Normenkette:

AO § 124 Abs. 1; AO § 164 Abs. 3 S. 2; AO § 184 Abs. 1 S. 1; AO § 185; AO § 186; AO § 188 Abs. 1; FGO § 96 Abs. 1 S. 2;

Gründe

A.