Die Fußball-EM ist diesen Monat das beherrschende Thema. Auch für die Lohnabrechnung kann es wichtig sein: Gibt der Arbeitgeber Eintrittskarten aus, liegt evtl. Arbeitslohn vor. Wann Tickets - nicht nur für die EM, sondern auch für andere Veranstaltungen - für Mitarbeiter steuerfrei sind und wie eine etwaige Steuer übernommen werden kann, damit Arbeitnehmer auch hochpreisige Veranstaltungen besuchen können, lesen Sie hier.
Wird eine Eintrittskarte an einen Arbeitnehmer verschenkt, entsteht Arbeitslohn. Steuer- und sozialversicherungsfrei kann das Ticket jedoch im Rahmen der 50-€-Sachbezugsgrenze sein (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Dafür wird zwar keine Eintrittskarte für ein EM-Spiel zu bekommen sein, aber es gibt ja auch günstigere Veranstaltungen.
Beachte
Bemessungsgrundlage für die Sachbezugsgrenze ist nur der Wert des Tickets selbst. Servicepauschalen oder vergleichbare zusätzliche Kosten müssen nicht mitversteuert werden.
Für die 50-€-Grenze ist der Zufluss beim Arbeitnehmer entscheidend. Der Zufluss liegt vor, wenn der Arbeitnehmer über ein Ticket verfügen kann. Kauft der Arbeitgeber zwei Tickets mit einem Wert von je 50 € und händigt die Tickets in zwei unterschiedlichen Monaten aus, sind beide Tickets steuerfrei.
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