Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg vom 25.04.2023 wie folgt abgeändert:
1.Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.158,58 € nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. aus 8.158,58 € seit dem 06.07.2022 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
III.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens: bis 1.500,- €
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