FG Düsseldorf - Urteil vom 13.10.2017
1 K 3395/15 U
Normen:
UStG § 1 Abs. 1a S. 2; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; MwStSystRL Art. 19;
Fundstellen:
EFG 2018, 881

Berechtigung eines Unternehmers zum Vorsteuerabzug aus dem Kaufvertrag bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen (hier: Gastronomiebetrieb)

FG Düsseldorf, Urteil vom 13.10.2017 - Aktenzeichen 1 K 3395/15 U

DRsp Nr. 2018/4360

Berechtigung eines Unternehmers zum Vorsteuerabzug aus dem Kaufvertrag bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen (hier: Gastronomiebetrieb)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1a S. 2; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; MwStSystRL Art. 19;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen erfüllt sind.

Der Kläger heißt lt. Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland und lt. Meldebestätigung der Stadt E "Vorname R" Nachname S"; geb. in J, damaliges Jugoslawien (Bl. 67 f. d.A.).

Der Kläger übernahm im Frühjahr 2015 in M-Stadt "den Gastronomiebetrieb ..." in der M-Straße, M-Stadt vom vorherigen Betreiber C. Dieser betrieb den Gastronomiebetrieb seit dem 1. Juli 2012 (vgl. Mietvertrag Bl. 22 ff. d.A.), der Gastronomiebetrieb " ..." selber existiert schon wesentlich länger ("Jahrzehnte").

Der Kläger schloss am 30. Januar 2015 unter dem Namen "Vorname T (Vorname R) Nachname S" mit der W-GmbH (Vermieterin) einen Mietvertrag (Bl. 19 ff. d.A.) ab dem 1.3.2015 über die Räumlichkeiten im Erdgeschoss und Keller des Gebäudes, in denen sich der Gastronomiebetrieb befand. Der Mietvertrag lautete:

1.

"Herr Vorname T Nachname S mietet mit Wirkung ab 01.03.2015 das Erdgeschoss und