Berichtigungsobjekt im Sinne des § 44 Abs. 1 UStDV ist das Schwein, nicht die Partie Schweine; Berichtigungsobjekt; Berichtigung; Vorsteuerabzug
FG Niedersachsen, Urteil vom 19.08.2010 - Aktenzeichen 16 K 152/10
DRsp Nr. 2010/22949
Berichtigungsobjekt im Sinne des § 44 Abs. 1UStDV ist das Schwein, nicht die Partie Schweine; Berichtigungsobjekt; Berichtigung; Vorsteuerabzug
1. Die Vereinfachungsregelung nach § 44 Abs. 1UStDV stellt nach ihrem ausdrücklichen Wortlaut auf "das WG " als Berichtigungsobjekt ab.2. Darunter sind Sachen, Rechte, tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder Vorteile für das Unternehmen zu verstehen, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten lässt, die einer selbstständigen Bewertung zugänglich sind und i.d.R. eine Nutzung für mehrere Wj erbringen.3. Nach dieser Definition stellt eine "Partie Schweine" kein einheitliches WG dar, weil die von der Partie umfassten Schweine für gewöhnlich nicht über ihre gesamte Nutzungsdauer beieinander bleiben. WG in diesem Sinne ist vielmehr das einzelne Schwein.