Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 06.07.2018 gegen den Prozesskostenhilfe-Bewilligungsbeschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom 05.06.2018 -
Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe gem. Beschluss vom 05.06.2018 erfolgt mit der Maßgabe, dass der Kläger derzeit keine Raten aus dem Einkommen zu leisten hat.
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