OVG Saarland - Beschluss vom 24.02.2017
1 A 94/16
Normen:
BLV § 5 Abs. 3; BLV a.F. § 13 Abs. 3; GG Art. 33 Abs. 2; SLVO § 9 Abs. 3; AGG § 3 Abs. 2; AGG § 24;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 19.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2015/14

Berücksichtigung einer durch die Behinderung bedingten quantitativen Minderleistung bei der dienstlichen Beurteilung schwerbehinderter Beamter; Geltung der allgemeinen Beurteilungsmaßstäbe für alle Beamten in qualitativer Hinsicht auch für schwerbehinderte Beamte

OVG Saarland, Beschluss vom 24.02.2017 - Aktenzeichen 1 A 94/16

DRsp Nr. 2017/3695

Berücksichtigung einer durch die Behinderung bedingten quantitativen Minderleistung bei der dienstlichen Beurteilung schwerbehinderter Beamter; Geltung der allgemeinen Beurteilungsmaßstäbe für alle Beamten in qualitativer Hinsicht auch für schwerbehinderte Beamte

Bei der dienstlichen Beurteilung schwerbehinderter Beamter ist nur eine durch die Behinderung bedingte quantitative Minderleistung zu berücksichtigen. In qualitativer Hinsicht sind dagegen an schwerbehinderte Beamte die für alle Beamten geltenden allgemeinen Beurteilungsmaßstäbe anzulegen.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Februar 2016 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 2 K 2015/14 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000.- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BLV § 5 Abs. 3; BLV a.F. § 13 Abs. 3; GG Art. 33 Abs. 2; SLVO § 9 Abs. 3; AGG § 3 Abs. 2; AGG § 24;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das im Tenor näher bezeichnete Urteil des Verwaltungsgerichts ist zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg.