Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 15. April 2024 -
I.
Die Verfahrensbevollmächtigten der Klägerin wenden sich gegen den Ansatz eines Streitwerts für einen Antrag auf die Feststellung, dass "der Klägerin seit dem 1. April 2019 gegenüber der Beklagten ein Zurückbehaltungsrecht an ihrer Arbeitsleistung zusteht". Das Arbeitsgericht hat den Feststellungsantrag bei der Berechnung des Streitwerts mit 5.000 Euro in Ansatz gebracht. Den Gesamtstreitwert hat es - unter Berücksichtigung eines weiteren Streitgegenstands - auf 25.000 Euro festgesetzt.
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