1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Abteilung für Familiensachen - Cham vom 23. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.848 Euro festgesetzt.
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