Streitig ist, ob der auf den Kläger im Jahr 1996 entfallende Verlust in Höhe von 846.049,00 DM sofort ausgleichs- bzw. rücktragsfähig oder nach § 15a des Einkommensteuergesetzes - EStG - nur verrechenbar ist.
Die Firma A. B. GmbH & Co. KG - im folgenden KG - wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 1. 8. 1989 gegründet und am 22. 2. 1990 im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg (HRA 9898) eingetragen. Geschlossen war der Gesellschaftsvertrag zwischen der A. B. Verwaltungs-GmbH (Sitz Z. , Stammkapital 50.000,-- DM, eingetragen im Handelsregister unter HRB ... ), vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn A.
B. , als Komplementärin und Herrn A.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|