Streitig ist, in welcher Höhe Aufwendungen des Klägers im Zusammenhang mit der Nutzung eines seinem Schwiegervater gehörenden Lkw's als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.
1. Der Kläger erzielte im Streitjahr 1997 u. a. gewerbliche Einkünfte aus dem Handel mit Futtermitteln. Seinen Gewinn ermittelte er durch Einnahme-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Dabei machte er einen Betrag von insgesamt 12.629,78 DM einschließlich Vorsteuer geltend, der anhand einer Jahresfahrleistung eines ihm von seinem Schwiegervater unentgeltlich überlassenen Lkw's von 24.288 km und einem Kilometersatz von 0,52 DM ermittelt worden war.
Anschließende Ermittlungen des Finanzamts ergaben u. a. folgendes:
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