1. Auf die Berufung des beklagten Landkreises wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Stralsund - Kammern Neubrandenburg - vom 05.09.2017 -
2. Die Kosten des Rechtsstreites werden der Klägerin auferlegt.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitig ausgesprochenen Änderungskündigung zur Reduzierung der Wochenarbeitszeit und zur Übernahme geteilter Dienste.
Die vollzeitbeschäftigte Klägerin war zunächst als staatlich anerkannte Erzieherin im Musikgymnasium D. beim beklagten Landkreis (künftig: Der Beklagte) beschäftigt und wechselte dann Mitte 2013 als Erzieherin in das Internat des Überregionalen Förderzentrums in N..
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