Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 9. März 2017 - Gz.:
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die klagende Partei verlangt eine höhere Anpassung ihrer Betriebsrente für die Jahre 2015 und 2016.
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