Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 27. April 2017 - Gz.:
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 27. April 2017 - Gz.:
Die Beklagte wird verurteilt, an die klagende Partei beginnend mit dem 1. Juli 2017 über den Betrag von EUR 1.625,27 hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von EUR 87,36 brutto zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die klagende Partei einen Betrag in Höhe von EUR 1.331,40 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins ab Rechtskraft der Entscheidung zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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