Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 8. Februar 2017 - Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin beginnend mit dem 01. August 2016 über den Betrag von Euro 697,77 hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von Euro 37,51 brutto zu zahlen.
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