Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 16. Februar 2017 - Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die klagende Partei beginnend mit dem 01.08.2016 über den Betrag von 844,91 € hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von 45,42 € brutto zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die klagende Partei einen Betrag von 205,78 € brutto zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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