Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 18. August 2016 wird verworfen.
Die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens trägt der Kläger.
Der Streitwert wird für die zweite Rechtsstufe auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist mangels fristgerechter Vorlage einer Antragsschrift, die von einer nach §
1. Das angefochtene Urteil ist dem Verfahrensbevollmächtigten des Klägers gemäß §
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|