Bindungswirkung des Beiordnungsbeschlusses für das Kostenfestsetzungsverfahren
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.07.2024 - Aktenzeichen 2 Ws 412/24
DRsp Nr. 2024/13733
Bindungswirkung des Beiordnungsbeschlusses für das Kostenfestsetzungsverfahren
Tenor
1. Die weitere Beschwerde der Bezirksrevisorin gegen den Beschluss der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 21. Mai 2024 wird als unbegründet verworfen.