Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehördern der Länder gilt zur Frage der Steuerbarkeit und der Steuerabzugs bei Transferzahlungen im internationalen Profisport Folgendes:
Das BMF-Schreiben vom 7. Januar 2010 - IV C 3 - S 2411 /07/10013 - (BStBl 2010 I S. 44) - Nichtanwendungserlass - wird aufgehoben. Die Grundsätze der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 27. Mai 2009 - I R 86/07 - (BStBl 2010 II S. 120) sind allgemein und über den entschiedenen Einzelfall hinaus in allen offenen Fällen anzuwenden. Dies gilt auch in Fällen des sog. endgültigen Spielertransfers.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
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