Mit BMF-Schreiben vom 26. Mai 2014 - IV D 1 - S 7068/07/10001-05 (2014/0463759) - wurde das von der Europäischen Kommission am 8. Mai 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2014 Nr. C 138 S. 4) veröffentlichte Verzeichnis der Goldmünzen, die für das Jahr 2014 die Kriterien des Artikels 344 Abs. 1 Nr. 2 MwStSystRL erfüllen, auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen eingestellt.
Entsprechend den Erläuterungen der Europäischen Kommission zu dem vorgenannten Verzeichnis vom 8. Mai 2014 soll die Lieferung der in diesem Verzeichnis aufgeführten Münzen während des gesamten Kalenderjahres 2014 von der Mehrwertsteuer befreit sein.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
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