Mit BMF-Schreiben vom 9. Oktober 2020,BStBl 2020 I S. 1038, wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) im Hinblick auf die Änderungen im Bereich der innergemeinschaftlichen Lieferungen durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl 2020 I S.
Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 2. Mai 2022 -
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Die Sätze 2 und 3 werden wie folgt gefasst:
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