Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2014 werden die folgenden Vordruckmuster eingeführt:
- USt 2 A | Umsatzsteuererklärung 2014 |
- Anlage UR | zur Umsatzsteuererklärung 2014 |
- Anlage UN | zur Umsatzsteuererklärung 2014 |
- USt 2 E | Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2014 |
(2) Durch Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa i. V. m. Artikel 28 Abs. 4 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 ( BGBl. 2014 I S.
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