Die nachfolgend abgedruckte Übersicht (Tabelle) listet diejenigen im Ausland gewährten Leistungen auf, welche die Zahlung von Kindergeld nach dem EStG ausschließen oder zur Zahlung von Kindergeld in Höhe eines Unterschiedsbetrags (vgl. DA-FamEStG 65.2 Abs. 2 Sätze 2 und 4) führen.
In DA-FamEStG 65.1.3 Abs. 1 Satz 2 wird ein Verweis auf diese Fundstelle aufgenommen.
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