LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 08.06.2018
14 Sa 515/17
Normen:
ZPO § 97;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 09.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 1405/16

Darlegungslast des Betriebserwerbers für Wirksamkeit der BetriebsvereinbarungRegelungssperre bei gestaffelter JahressonderzahlungWirkungsdauer von Regelungen nach Kündigung der Betriebsvereinbarung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.06.2018 - Aktenzeichen 14 Sa 515/17

DRsp Nr. 2022/12552

Darlegungslast des Betriebserwerbers für Wirksamkeit der Betriebsvereinbarung Regelungssperre bei gestaffelter Jahressonderzahlung Wirkungsdauer von Regelungen nach Kündigung der Betriebsvereinbarung

1. Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer Betriebsvereinbarung, auf die im Nachwirkungszeitraum nach Betriebsübergang Ansprüche eines Arbeitnehmers gegen den Betriebserwerber gestützt werden, trägt der Betriebserwerber, obwohl er an ihrem Abschluss nicht beteiligt war. Dies folgt aus dem normativen Charakter der Betriebsvereinbarung. Darauf, dass der Betriebsvereinbarung im Nachwirkungszeitraum keine zwingende Wirkung mehr zukommt, kommt es nicht an, weil der Rechtscharakter zum Zeitpunkt des Abschlusses der Betriebsvereinbarung für die Darlegungslast maßgeblich ist.