Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 28. Dezember 2023 wird zurückgewiesen.
I.
Die Gesellschaft wurde am 20. Juni 2023 im Rahmen einer notariellen Beurkundung mit der Firma PEX- Logistik GmbH gegründet. Gegenstand der Gesellschaft soll die Durchführung von Transporten bis zu 3,5 Tonnen, Lieferung von Speisen und Getränken, Transportlogistik, insbesondere Post-, Kurier- und Expressdienste, Autovermietung, Shuttleservice und Mietwagendienstleistung sein. Zugleich bestellte sich der Alleingesellschafter WPJ zum einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer der Gesellschaft.
Dieser meldete die Gründung der Gesellschaft mit einer elektronischen und notariell beglaubigten Erklärung vom gleichen Tag unter Beifügung der Gründungsurkunde, einer Satzungsfassung und einer Gesellschafterliste zur Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg an.
Auf den Eingang der Anmeldung hin erforderte das Amtsgericht die Einzahlung eines
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