I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), Eheleute mit Wohnsitz im Inland, begehren für ihr auf ., Spanien, gelegenes Wohnobjekt Eigenheimzulage für die Jahre 2001 und 2002.
Das Objekt wurde im Jahr 2001 angeschafft und wird von den Klägern selbst genutzt. Am 1. Juli 2008 beantragten sie bei dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 17. Januar 2008
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