Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 26.07.2021 - 10 K 3159/20 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) beansprucht Einsichtnahme in die Handakte einer bei ihm durchgeführten Außenprüfung.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|