Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 28.03.2023 wird zurückgewiesen.
2.Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 13.000,00 € festgesetzt.
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