1. Beschwerde der Beteiligten zu 2. gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Bernburg - Grundbuchamt - vom 12. Juni 2024 wird zurückgewiesen.
2. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 128.369,00 EUR.
I.
Der Beteiligte zu 1. ist als Eigentümer des im Tenor genannten Grundbesitzes eingetragen.
Mit gesiegeltem und unterschriebenen Ersuchen vom 4. Juni 2024 beantragte die Beteiligte zu 2. - ein Finanzamt - die Eintragung einer Sicherungshypothek. Das Ersuchen enthielt eine Forderungsaufstellung, aus der ein Hauptbetrag in Höhe von 111.769,40 EUR sowie Säumniszuschläge in Höhe von 16.600,50 EUR, insgesamt 128.369,90 EUR hervorgehen. Wegen der weiteren Einzelheiten des Ersuchens wird auf Bl. 95 und 95R der Grundakten Bezug genommen.
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